AGB

zu PROOTLE

AGBs und Lizenz – Vereinbarungen

Durch Download unserer Software wird ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen und der Firma DREWS-IT.de geschlossen und Sie erklären sich gleichzeitig mit diesen Bedingungen einverstanden.
Falls Sie mit den untenstehenden Bedingungen nicht einverstanden sind, müssen Sie die Software deinstallieren!

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma DREWS-IT.DE

1. Allgemeines
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Firma DREWS-IT.DE, die selbst erstellte Standardsoftware betrifft.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn DREWS-IT.DE einem Hinweis des Auftraggebers auf die Geltung solcher Bedingungen nicht widerspricht und den Vertrag durchführt.
(3) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Angebot und Vertragsabschluss; Leistungsumfang
(1) Angebote von DREWS-IT.DE sind freibleibend und können vor Vertragsabschluss gegenüber dem Auftraggeber widerrufen werden. Der bindende Vertrag kommt dadurch zustande, wenn DREWS-IT.DE die Bestellung des Auftraggebers bestätigt. Für den Umfang der von DREWS-IT.DE zu erbringenden Leistungen ist die Auftragsbestätigung von DREWS-IT.DE maßgebend.
(2) Verpflichtet sich DREWS-IT.DE zur Überlassung von Software, so sind die Installation der Software, die Schulung und Einarbeitung von Bedienungspersonal und sonstige Nebenleistungen nicht Leistungsgegenstand. DREWS-IT.DE ist bereit, den Auftraggeber gegen gesonderte Vergütung zu unterstützen.
(3) Bei der Software PROOTLE ist die technische Unterstützung (Support) sowie die Softwareweiterentwicklung im Preis enthalten.
(4) Technische Änderungen, die den Wert der Lieferung und Leistung nicht nachteilig verändern, bleiben vorbehalten.
3. Lieferung und Leistung; Gefahrenübergang
(1) Grundsätzlich wird die Standard-Software PROOTLE auf der Plattform prootle.de zur Verfügung gestellt und kann dort ständig selbst heruntergeladen werden. Eine Lieferung der Software über andere Wege ist nicht vorgesehen.
(2) Sollte die Verfügbarkeit im Internet nicht gegeben sein, sind vereinbarte Lieferfristen circa-Fristen. Bei Überschreitung vereinbarter Lieferfristen kann der Auftraggeber erst nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
(3) Fälle höherer Gewalt sowie Betriebsstörungen und die Nichtbelieferung durch Vorlieferanten, die DREWS-IT.DE nicht zu vertreten hat, befreien DREWS-IT.DE für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der weiteren Ausführung des Auftrags.
(4) Beim Warenversand gehen Gefahren und Risiken auf den Auftraggeber über, sobald DREWS-IT.DE die Ware dem Transporteur übergeben hat. DREWS-IT.DE ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Lieferung zu versichern und dem Kunden die Kosten in Rechnung zu stellen.
(5) DREWS-IT.DE ist berechtigt, sich zur Leistungserfüllung der Hilfe Dritter (Subunternehmer) zu bedienen.
(6) DREWS-IT.DE ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
(7) Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, so ist DREWS-IT.DE nach Setzen einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Den Nichterfüllungsschaden kann DREWS-IT.DE in Höhe von 15% des Auftragswerts pauschalieren. DREWS-IT.DE kann einen höheren, der Auftraggeber kann einen geringen Schaden nachweisen.
4. Preise und Zahlung; Aufrechnung, Abtretung
(1) Von DREWS-IT.DE angebotene und vereinbarte Preise gelten inklusiv der zur Zeit der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Evtl. anfallende Verpackungs- und Versandkosten trägt der Auftraggeber.
(2) DREWS-IT.DE ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als 4 Monate ab der schriftlichen Auftragsbestätigung von DREWS-IT.DE vereinbart ist. In diesem Fall werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise gemäß der dann gültigen Preisliste von DREWS-IT.DE berechnet.
(3) Soweit nicht anders vereinbart, gilt das SEPA Lastschriftverfahren für alle von DREWS-IT.de erstellten Rechnungen.
(4) DREWS-IT.DE kann Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen – an die Stelle des Bundesbankdiskontsatzes tretenden – Basiszinssatz berechnen. Der Auftraggeber kann einen niedrigeren, DREWS-IT.DE kann einen höheren Verzugsschaden beweisen.
(5) Die Aufrechnung ist nur mit von DREWS-IT.DE anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
(6) Der Auftraggeber darf seine Rechtsstellung aus diesem Vertrag und einzelne gegen DREWS-IT.DE gerichtete Ansprüche nur mit schriftlicher Zustimmung von DREWS-IT.DE an einen Dritten übertragen oder abtreten.
5. Nutzungsrechte
(1) DREWS-IT.DE überlässt dem Auftraggeber im Rahmen eines Vertrages über die Erstellung von individueller Software oder Überlassung von Standardsoftware das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Software im Objektcode für innerbetrieblichen Zwecke des Auftraggebers zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist auf die einzelvertraglich bestimmten Module, die Anzahl von Computerarbeitsplätzen oder Nutzern beschränkt, die gleichzeitig auf die Software zugreifen können. Fehlt die Bestimmung einer solchen Anzahl, so beschränkt sich das Nutzungsrecht auf einen Computerarbeitsplatz und einen Nutzer.
(2) Ohne schriftliche Zustimmung von DREWS-IT.DE darf der Auftraggeber die Software nicht für betriebliche oder sonstige Zwecke eines Dritten oder für Rechenzentrumsleistungen für Dritte benutzen oder vermieten. Die Weitergabe der Software an Dritte ist nur gestattet, wenn der Auftraggeber die Nutzung einstellt und wenn durch die Weitergabe der Umfang der Nutzung nicht erweitert wird und wenn der Auftraggeber DREWS-IT.DE eine schriftliche Erklärung des neuen Nutzers vorlegt, dass dieser sich gegenüber DREWS-IT.DE zur Einhaltung der Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet.
(3) Der Auftraggeber darf die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DREWS-IT.DE nicht ändern, modifizieren, anpassen, übersetzen oder vervielfältigen. Das Kopieren der überlassenen Programme ist ohne Zustimmung von DREWS-IT.DE nur erlaubt, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Benutzung der Programme – z. B. durch Einlesen in den Arbeitsspeicher oder auf die Festplatte des Rechners – erforderlich ist. Außerdem darf der Auftraggeber eine angemessene Anzahl von Sicherungskopien der Software anfertigen, die den Urheberrechtsvermerk des Originals tragen müssen.
(4) Stellt DREWS-IT.DE im Rahmen der Durchführung von Verträgen weitere schutzfähige Arbeitsergebnisse her oder zur Verfügung (z. B. Handbücher, Pflichtenhefte usw.), so stehen das Urheberrecht und sonstige Schutzrechte an diesen Arbeitsergebnissen ausschließlich DREWS-IT.DE zu. Der Auftraggeber erwirbt an diesen Arbeitsergebnissen Nutzungsrechte nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
(5) Weitergehende Nutzungsrechte des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Vereinbarung
mit DREWS-IT.DE.
6. Abnahme und Gewährleistung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Programme und Programmteile unmittelbar nach Erhalt auf Fehler zu testen und auf Verlangen von DREWS-IT.DE schriftlich zu erklären, dass die Programme oder Programmteile vollständig und ordnungsgemäß geliefert sind. Diese Erklärung (Abnahme) gilt als abgegeben, wenn der Auftraggeber innerhalb von 21 Tagen nach Installation oder Übergabe der Programme oder Programmteile keine schriftlichen Beanstandungen erhoben hat. Unwesentliche Mängel berechtigten nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(2) DREWS-IT.DE leistet bei Lieferung von Standardsoftware nach Kaufrecht Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen der Software entsprechend der Programmbeschreibung ausgeführt werden können und keine Mängel vorliegen, die die Brauchbarkeit der Software wesentlich einschränken. Bei Lieferung von Individualsoftware leistet DREWS-IT.DE Gewähr dafür, dass die Software den Festlegungen des Pflichtenhefts entspricht und keine Mängel aufweist, die die Brauchbarkeit der Software für den vertraglich vorausgesetzten Zweck wesentlich einschränken.
(3) DREWS-IT.DE darf die Gewährleistung durch Nachbesserung erbringen, die nach Wahl von DREWS-IT.DE durch Fehlerbeseitigung oder durch Überlassung eines neuen und fehlerfreien Programmstandes erfolgen kann. DREWS-IT.DE darf zum Zweck der Gewährleistung dem Auftraggeber auch eine Übergangslösung bereitstellen und die Möglichkeiten aufzeigen, die Auswirkungen eines Mangels durch Umgehung zu vermeiden.
(4) Die Gewährleistung für Standardsoftware wird für die Dauer von sechs Monaten nach Auslieferung der Software übernommen. Für Individualsoftware beginnt die Gewährleistungsfrist von sechs Monaten mit der Abnahme.
(5) Schlägt die Nachbesserung eines Fehlers durch DREWS-IT.DE nach gegebenenfalls mehrmaligem Versuch endgültig fehl, so hat der Auftraggeber das Recht, die für die Software zu zahlender Vergütung zu mindern oder den Vertrag rückgängig zu machen. Für Schadensersatz gilt Ziff. 7.
(6) Für vom Auftraggeber oder von Dritten veränderte Software leistet DREWS-IT.DE nur Gewähr, wenn der Auftraggeber nachweist, dass der Fehler der Software nicht mit der Veränderung zusammenhängt.
(7) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Fehler der Software oder sonstige Beanstandungen an Leistungen von DREWS-IT.DE unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen, nachdem der Mangel aufgetreten ist bzw. die Leistung empfangen wurde, schriftlich anzuzeigen. Mängel der Software sind konkret zu beschreiben. Der Auftraggeber muss DREWS-IT.DE bei der Mängeluntersuchung und -beseitigung im Rahmen des Zumutbaren unterstützen. Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers entfallen, wenn er gegen die Verpflichtung zur unverzüglichen Untersuchung und Rüge von Mängeln verstößt oder wenn er gegen seine Verpflichtung zur Unterstützung von DREWS-IT.DE bei der Mängeluntersuchung und -beseitigung verstößt und diese dadurch nicht unwesentlich erschwert wird.
(8) Bei Dienstleistungen (z. B. im Rahmen von Pflege-, Support- oder Beratungsverträgen)
hat DREWS-IT.DE das Recht, nicht ordnungsgemäß erbrachte Leistungen zu wiederholen. Wird die Leistung auch nach mehrfacher Wiederholung nicht vertragsgemäß erbracht, so hat der Auftraggeber das Recht, den betreffenden Vertrag vorzeitig zu kündigen und die dafür vereinbarte Vergütung angemessen zu mindern. Für Schadensersatz gilt Ziff. 7.
7. Haftung
(1) DREWS-IT.DE haftet dem Auftraggeber auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorliegen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft haftet DREWS-IT.DE unabhängig vom Verschuldensgrad gleichfalls der Höhe nach unbeschränkt, jedoch nur für solche vorhersehbaren Schäden, deren Eintritt durch die Kardinalpflicht bzw. durch die zugesicherte Eigenschaft verhindern werden sollte und mit deren Eintritt DREWS-IT.DE bei Vertragsschluss vernünftigerweise rechnen musste. Die Haftung für Verzug und anfängliche Unmöglichkeit ist der Höhe nach auf den einfachen Betrag des Auftragswertes, bei Dauerschuldverhältnissen auf eine Jahresvergütung, beschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DREWS-IT.DE – abgesehen von den vorstehend geregelten Fällen –
nicht.
(3) Soweit DREWS-IT.DE im Rahmen der vorstehenden Absätze für Datenverluste haftet, beschränkt sich die Haftung auf den Verlust solcher Daten, die der Auftraggeber in verkehrsüblichem Umfang – täglich mindestens einmal – gesichert hat und zu deren Reproduktion kein unverhältnismäßiger Aufwand erforderlich ist.
(4) Schadensersatzansprüche wegen Personenschäden oder nach dem Produkthaftpflichtgesetz bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
8. Eigentumsvorbehalt; Widerruf von Lizenzen
(1) DREWS-IT.DE behält sich das Eigentum an allen von DREWS-IT.DE gelieferten Waren bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Ansprüche gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung vor. Die Weiterveräußerung und Verpfändung der Vorbehaltsware bedarf der Zustimmung von DREWS-IT.DE. DREWS-IT.DE wird voll bezahlte Lieferungen freigeben, die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen.
(2) DREWS-IT.DE räumt Nutzungsrechte an gelieferter Software unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung des dafür vereinbarten Entgelts ein. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung des Entgelts für einen Zeitraum von mehr als 14 Tage in Verzug, so hat DREWS-IT.DE – unbeschadet seiner sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Rechte – das Recht, die vorläufige Nutzungsrechtseinräumung schriftlich zu widerrufen.
(3) Treten nach Vertragsschluss wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, so ist DREWS-IT.DE berechtigt, ihre Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und dem Auftraggeber eine angemessene Frist für die Leistungen von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist DREWS-IT.DE zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
9. Datenschutz
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass DREWS-IT.DE die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des DSGVO verarbeitet, speichert und auswertet.
10. Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Bremen.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich Bremen, wenn der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Sollte eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst weitgehend erreichen.

Stand: 21.11.2018

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